Besondere Leistungen

Besondere Leistungen

Angesichts schwindender Ressourcen und steigender Kosten müssen Bauprojekte heute noch effizienter und wirtschaftlicher konzipiert werden als bisher. Mit speziell entwickelten Beleuchtungsmessungen und Amortisationsberechnungen erreichen wir ein höchstes Maß an Energie- und Kostenoptimierung.

Unsere Kunden profitieren darüber hinaus von unserer Mitwirkung im DIN-Normungsausschuss und an Forschungsprojekten. Die Nutzung regenerativer Energien schenkt neue Perspektiven für eine zukunftsorientierte, nachhaltige Energieversorgung.

Um die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit von Bauwerken in vollem Umfang zu gewährleisten, erstellen wir Gutachten und zeigen bei Bedarf entsprechende Lösungsmöglichkeiten auf. In enger Absprache mit unseren Kunden definieren wir die jeweilige Aufgabenstellung. Wir prüfen, ob die Technik des Objekts dem gültigen Normen- und Regelwerk entspricht und ob die Sicherheit für Nutzer und Betreiber uneingeschränkt gewährleistet ist.

Auszug aus den Referenzen:

  • Tunnel Herkulesstraße, Köln
  • Altstadttunnel Arnsberg
  • Tunnel Tunisstr., Köln
  • Tunnel Friedrichstraße, Arnsberg
  • Rheinufertunnel, Köln
  • Bürgerwaldtunnel Waldshut-Tiengen
  • Tunnel Grenzstr., Köln
  • Rathaustunnel Unna
  • Tunnel Opladener Str., Köln
  • Tunnel Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg
  • Tunnel Westangente, Bochum
  • Tunnel Friedrich-Ebert- Straße, Gütersloh
  • Tunnel Askanischer Platz, Magdeburg
  • Lärmschutztunnel Dissen

Durch die Mitarbeit an Forschungsprojekten sind wir direkt in die Entwicklung technischer Innovationen involviert und können unsere Kunden nach dem neuesten Stand der Technik beraten. Die Ergebnisse der Forschungsarbeit finden direkte Anwendung in der effizienten und qualitätsorientierten Umsetzung von Projekten. 

Die Mitwirkung im DIN-Normungsausschuss gibt uns die Möglichkeit, Richtlinien praxisorientiert mitzugestalten und an die aktuellen Anforderungen an Sicherheit und Wirtschaftlichkeit anzupassen. Dieser hohe Standard findet bei allen Projekten Anwendung, so dass unsere Kunden sicher sein können, dass alle Innovationen richtlinienkonform umgesetzt werden. Auch bei Sonderfällen verfügen wir über entsprechende Kontakte, um eventuell erforderliche Genehmigungsverfahren erfolgreich abzuschließen.

Auszug aus den Referenzen:

  • Ausgestaltung von Brand-Notbeleuchtung und Leitsystemen zur Fluchtwegkennzeichnung in Straßentunneln
    – Anforderungen an die Ausführung – 
    Auftraggeber: Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach
  • DIN-Normenausschuss Lichttechnik (FNL 11)
    Arbeitskreis FNL/AK 11.3/FGSV 3.9.3 Tunnelbeleuchtung

Anhand von Bestandsunterlagen und örtlichen Aufnahmen ermitteln wir für unsere Kunden den Wert der technischen Ausstattung einer bestehenden Immobilie. Hierfür dokumentieren wir die bestehenden Anlagen im Hinblick auf Alter und Zustand, ermitteln ihre Funktionstüchtigkeit und benennen wertsteigernde Maßnahmen. Unsere Kunden erhalten eine Gesamtdokumentation mit fotografischer Darstellung der vorgefundenen Anlagen in gewünschter Anzahl zur weiteren Verwendung.

Auszug aus den Referenzen:

  • Vittera
    1. Bestandsaufnahme TGA Essen   
  • Vittera 
    2. Bestandsaufnahme TGA Bochum 

Für innovative Technik, die einen höchst effizienten und wirtschaftlichen Betrieb gewährleistet, ist meist ein höheres Investment erforderlich als für konventionelle Lösungen. Wir zeigen unseren Kunden, in welchem Zeitraum sich der investive Mehraufwand amortisiert, damit sie beim Einsatz einer ressourcenschonenden, nachhaltigen Technik Ihre Entscheidung auf Basis der Wirtschaftlichkeit treffen können.

In Zukunft wird die Nutzung regenerativer Energien immer mehr an Bedeutung gewinnen. Beim Bau von Produktionsstätten und öffentlichen Gebäuden können Systeme eingeplant werden, die eine autarke Energieversorgung ermöglichen. 
Wir realisieren Projekte zur regenerativen Energiegewinnung aus Sonnenenergie und deren Umwandlung in elektrische Energie. Für unsere Kunden berechnen wir den Wirkungsgrad der Anlagen, ermitteln die richtige Ausrichtung der jeweils effizientesten Solarmodule unter Berücksichtigung der Lage sowie der landschaftlichen Gegebenheit und konzipieren die nachgeordnete Leittechnik für eine optimale Energieausnutzung.

Auszug aus den Refrenzen:

  • Photovoltaik Gondorf
  • Photovoltaik Niederaußen
  • 1 MW Photovoltaik Toledo
  • Photovoltaik Calau
  • Versorgung Solaranlage, Kokerei Zollverein Elektrotechnik
  • Rhein. Schule für Sprachbehinderte, Essen Photovoltaik

Voraussetzung für die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit von Tunnels und Straßen sind intakte Beleuchtungsanlagen. Etwa ein Drittel der öffentlichen Straßenbeleuchtung in Deutschland ist älter als 20 Jahre. Die veraltete Technik verursacht hohe Energie- und Wartungskosten sowie eine hohe CO2-Belastung. Um Funktion und Wirtschaftlichkeit der Beleuchtungsanlagen sowie die Erfüllung der Richtlinien nachzuweisen, müssen lichttechnische Messungen vorgenommen werden. Für die Bewertung der veralteten und jahrzehntelang genutzten Anlagen existiert jedoch häufig keine belastbare Grundlage. 

Die Erfassung der lichttechnischen Daten von Straßen- und Tunnelbeleuchtungsanlagen mittels konventioneller statischer Messmethoden ist wegen des hohen manuellen Aufwands nicht durchführbar. Deshalb haben wir in Zusammenarbeit mit einem namhaften Hersteller für Beleuchtungssensorik ein Verfahren entwickelt, das eine dynamische Aufnahme der lichttechnisch relevanten Daten ermöglicht. Durch Messgeschwindigkeiten von bis zu 80 km/h werden Behinderungen für den Verkehr auf ein Mindestmaß reduziert, so dass Straßen, Plätze oder Tunnels für die Messung nicht gesperrt werden müssen. Durch dieses Messsystem ist eine flächendeckende Bestandsaufnahme vorhandener Straßen- und Tunnelbeleuchtungsanlagen möglich, die in Verbindung mit der Bewertung der Beleuchtungsanlagen mögliche Einsparpotentiale aufzeigt.

Auszug aus den Referenzen:

  • Beleuchtung der BAB´s in Berlin
  • Tunnel Tegel Ortskern, Berlin
  • Warnowquerung, Rostock
  • Unterführung Ernststraße, Berlin
  • Petueltunnel, München
  • Candittunnel, München
  • Tunnel B 236, Dortmund
  • Tunnel Gräfelfing, München
  • Tunnel Stolberg, Aachen
  • Tunnel Burgholz, Wuppertal
  • Tunnel Westbahnhof, Aachen
  • Tunnel Uentrop, Arnsberg
  • Tunnel Universität, A46, Düsseldorf
  • Tunnel Westtangente, Bochum
  • Tunnel Wersten, A46, Düsseldorf
  • Malbergtunnel, Bad Ems
  • Tunnel Strümp, A44, Düsseldorf
  • Rheinufertunnel, Düsseldorf
  • Tunnel Rheinschlinge, A44, Düsseldorf
  • Tunnel Bochum Grumme
  • Tunnel Flughafen, A44, Düsseldorf
  • Tunnel Westtangente, Bochum
  • Tunnel Schwarzbach, A44, Düsseldorf
  • Richard-Strauss-Tunnel, München
  • Uni Tunnel, Magdeburg
  • Leuchtenbergring-Tunnel, München
  • Tiergartentunnel, Berlin
  • Innsbruckerring-Tunnel, München
  • Tunnel Beyschlagsiedlung, Berlin
  • Tunnel Markusberg, Luxemburg
  • Tunnel Forstamt Tegel, Berlin
  • Tunnel Gousselerberg, Luxemburg

Auch kurze Tunnel und Unterführungen müssen beleuchtet werden. Eine konventionelle Adaptions- und Durchfahrtsbeleuchtung ist für diesen Einsatzbereich jedoch sehr kostenintensiv, da eine hohe Anzahl an Leuchten installiert und unterhalten werden muss. Als wirtschaftlich interessante Alternative wurde deshalb die Lichtschleusenbeleuchtung entwickelt, die mithilfe aufgehellter Hintergründe von Hindernissen in dunklen Tarnzonen die Kontrastwahrnehmung verbessert und den Einsatz von Leuchten minimiert. Bei korrekter Umsetzung können im Vergleich zur konventionellen Tunnelbeleuchtung damit bis zu 40 Prozent der Investitions- und Unterhaltskosten eingespart werden.

Die Lichtschleusenbeleuchtung bietet darüber hinaus Rechtssicherheit im Hinblick auf die Regelwerke und Richtlinien für die Beleuchtung kurzer Tunnel und Unterführungen. Gültigkeit haben hier die DIN-Norm 67524-1:2008-07 „Beleuchtung von Straßentunneln und Unterführungen – Allgemeine Gütemerkmale und Richtwerte“ sowie die „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT)“. Werden deren lichttechnische Vorgaben nicht erfüllt, liegt eine Verletzung der Beleuchtungspflicht des Betreibers vor, die im Schadensfall Amtshaftungsansprüche nach sich ziehen kann. Im Streitfall liegt die Beweislast bei der Kommune, die belegen muss, dass bei Unterschreitung der Anforderungen der Norm bzw. Richtlinie keine Unterschreitung des Sicherheitsstandards vorliegt.